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Für offizielle Dokumente

Beglaubigte Übersetzungen

Zertifizierte Übersetzungen von beeidigten Übersetzern für offizielle Dokumente und Urkunden
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Beglaubigte Übersetzungen bei GeTraNet

Für Behörden und Ämter

Wann brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigung von Dokumenten
Die Übersetzungen von Zeugnissen, öffentlichen Dokumenten und zivil­rechtlichen Urkunden werden von Behörden und Gerichten nur anerkannt, wenn die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung vom Übersetzer bestätigt (beglaubigt) werden.

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung beispielsweise für Geburts- oder Heiratsurkunden, unterzeichnete Verträge, Zeugnisse, Ausweispapiere, Führerscheine, Bescheide, Urteile und Handelsregisterauszüge durch einen beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer.

Sofortiger Kostenvoranschlag

Durch das zuständige Landgericht

Wann brauche ich eine zusätzliche Apostille?

Wenn Sie eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie dafür eine Bestätigung, dass diese Urkunde echt ist. Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine „Legalisation“ oder — in bestimmten Fällen — durch eine sogenannte „Apostille“ bestätigt. Diese sogenannte "Über"-Beglaubigung wird durch das zuständige Landgericht ausgestellt.

Welche Qualifikationen sind für eine Beglaubigung notwendig?

Zertifizierungen für Übersetzungen
Beeidigte oder ermächtigte Übersetzer|innen und Dolmetscher|innen sind beim Landgericht oder Oberlandesgericht registriert und haben einen allgemeinen Eid abgelegt. Es besteht der hohe Anspruch an die Übersetzungen, dass diese ehrlich und gewissenhaft in die andere Sprache überführt werden. Für die Berechtigung muss der Übersetzer|in oder Dolmetscher|in eine Prüfung abgelegt haben, die die Eignung nachweist. Außerdem unterliegen sie kraft Gesetzes durch ihre Vereidigung auch der Verschwiegenheit.

Perfekt vorbereitet

Bei offiziellen Übersetzungen zu beachten

Richtig vorbereitet zur Behörde
  • Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen — denn nicht alle Übersetzer und Dolmetscher haben diese Qualifikation.
  • Sollten Sie zusätzlich eine Apostille benötigen, planen Sie genügend Zeit ein — denn die Apostillierung wird nur durch das zuständige Amtsgericht ausgestellt und die Bearbeitungszeit kann dort bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.
  • Um sicherzugehen, dass Ihre Übersetzung anerkannt wird, teilen Sie uns bei Auftragserteilung mit, bei welcher Behörde die Übersetzung eingereicht wird — wir beraten Sie gerne!
  • Bei kyrillischen Dokumenten sollten Sie bereits bei Auftragserteilung die im deutschen Raum erfassten Schreibweisen von Namen, am besten anhand einer Pass- oder Personalausweis-Kopie, mitteilen.

Häufig übersetzte Dokumente

Urkunden
  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Notarielle Urkunden
Zeugnisse
  • Schulzeugnisse
  • Diplome
  • Auszeichnungen
Unterlagen für…
  • Bewerbungen
  • Medizinische Untersuchungen
  • Standesamtliche und kirchliche Eheschließungen
  • Ein- und Verkaufsangelegenheiten
  • Behördenbesuche jeder Art: Polizei, Gericht, Finanzamt, Versicherung
Weitere Dokumente
  • Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Führerscheine
  • Testamente
  • Führungszeugnisse

Häufige Fragen

Weitere Themen

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